RS-Virus: Was in der Schwangerschaft und bei Neugeborenen zu beachten ist
Schwangere und Neugeborene sind durch das Erkältungsvirus RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) besonders gefährdet. Dieses Virus verursacht die typischen saisonalen Erkältungskrankheiten in der kalten Jahreszeit. Bei gesunden Erwachsenen löst es meist nur leichte Symptome aus, die schnell wieder abklingen. Steckt sich eine Schwangere mit RSV an, kann das Virus in seltenen Fällen auf das ungeborene Kind übergehen und es infizieren. Dann drohen schwere Komplikationen, die Gesundheit und Leben des Kindes gefährden. Erkältete Schwangere sollten daher immer von ihrem Arzt mit einem Schnelltest auf eine RSV-Infektion untersucht werden. In seltenen Fällen ist es dann notwendig, die Abwehrkräfte von Mutter und Kind durch Antikörperpräparate zu stärken. Außerdem sind bei einer RSV-Infektion der Mutter Isolierungsmaßnahmen zum Schutz anderer Säuglinge und Kleinkinder angezeigt.
Schutz vor RSV bei Säuglingen und Kleinkindern
Neugeborene haben in den ersten Lebenswochen noch keine kompetente Immunabwehr. Dann schützen die von der Mutter übertragenen Antikörper das Kind weitgehend vor einer RSV-Infektion. Ist dieser Schutz nicht ausreichend, kann RSV bei Neugeborenen in einigen Fällen zu lebensbedrohlichen Erkrankungen führen. Typisch sind schwere Lungenentzündungen – mit teils fataler Folge: Laut Statistik stirbt in Deutschland etwa jedes 500. Kind an den Folgen einer RSV-Infektion. Damit ist RSV eine der häufigsten Todesursachen bei Neugeborenen. In der Regel verläuft die Infektion jedoch harmlos. Im ersten Lebensjahr haben 50 bis70 Prozent der Kinder eine RSV-Infektion durchgemacht. Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres sind fast alle Kinder betroffen. Diese Infektionen hinterlassen jedoch keine lebenslange Immunität.
Aktualisierte Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
Seit Kurzem gibt es einen Impfstoff für Schwangere, der ab der 32. Schwangerschaftswoche verabreicht werden kann. Diese Impfung stimuliert die Produktion von Antikörpern bei der Mutter, die auch das Neugeborene schützen. Dadurch kann die Rate schwerer RSV-Infektionen bei Neugeborenen halbiert werden. Es bestehen jedoch Bedenken, dass die Impfung Frühgeburten auslösen könnte, weshalb die Fachgesellschaften noch zögern, eine generelle Empfehlung auszusprechen. Weitere Forschungsergebnisse sollen hier bald Klarheit schaffen.
Neu in den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ist eine passive Immunisierung aller Neugeborenen. Dies geschieht durch die Verabreichung von künstlich erzeugten Antikörpern, die eine eventuell fehlende Immunität des Neugeborenen ausgleichen und so das Risiko einer RSV-Infektion deutlich reduzieren. Eine aktive Impfung von Neugeborenen ist ebenfalls möglich, wird aber bisher nur für Kinder mit besonderen Risikofaktoren wie etwa angeborenen Atemwegserkrankungen empfohlen. Stillen gilt als vorteilhaft, da die Muttermilch Antikörper gegen RSV enthält.
Bei Husten mit Kleinkindern und Neugeborenen zum Arzt
Eine RSV-Infektion bei Neugeborenen und Kleinkindern kann sich anders als eine normale Erkältung und manchmal wie Keuchhusten äußern. Bei unklaren Atemwegssymptomen sollten Kinder daher immer ärztlich untersucht werden. Schnelltests können zuverlässig zeigen, ob eine RSV-Infektion vorliegt. Es ist wichtig, diese Diagnose auch bei scheinbar harmlosen Infektionen zu stellen. Kinder mit RSV müssen von anderen Neugeborenen und Kleinkindern getrennt werden, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern und den Schutz in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten zu gewährleisten. Jede nachgewiesene RSV-Infektion ist zudem meldepflichtig.
RSV wird durch Tröpfchen, beispielsweise beim Husten oder Niesen, übertragen und bleibt auf Händen und Oberflächen mehrere Stunden ansteckend. Schwangere sollten sich daher eine ärztliche Beratung über die notwendigen Hygienemaßnahmen einholen. Dazu gehört, dass sowohl Schwangere als auch Neugeborene grundsätzlich den Kontakt zu erkälteten Personen einschränken. Regelmäßiges Händewaschen und die Desinfektion von Oberflächen sind wichtige Vorsichtsmaßnahmen, insbesondere nach einem möglichen Kontakt mit erkälteten Personen.
Quellen:
- S2k-Leitlinie „Leitlinie zur Prophylaxe von schweren Erkrankungen durch Respiratory Syncytial Virus (RSV) bei Risikokindern“ Aktualisierung 2023 / Version 5.1 Federführend herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI)
- Ad hoc Atemwegsinfektions-Erfassung (Herbst/Winter 2023–2024) » DGPI: Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie
- Stellungnahme zur RSV-Impfung für Schwangere
- RKI – RKI-Ratgeber – RSV-Infektionen
- Simões, Eric A F et al. “Prefusion F Protein-Based Respiratory Syncytial Virus Immunization in Pregnancy.” The New England journal of medicine vol. 386,17 (2022): 1615-1626. doi:10.1056/NEJMoa2106062
- RKI – Empfehlungen der STIKO – Pressemitteilung der STIKO zur neuen Empfehlung der spezifischen Prophylaxe mit Nirsevimab zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison